Verpackungen für Fleischverarbeitung und Metzgereien

Verpackungen für Fleischverarbeitung und Metzgereien werden nach Prozessschritt ausgewählt: Kisten auskleiden, Produkte abdecken, Thekenware einschlagen oder bereits verpackte Ware transportieren. Das Sortiment umfasst Wachspapier, Frischpackpapier, PE- und PVC-Frischhaltefolien, perforierte Folien, Aluminiumfolie, einen E2-Seitenfaltenbeutel, Abdeckblätter, Tragetaschen und Nitrilhandschuhe. Lebensmittelkontakt und Hygieneeignung müssen am jeweiligen Artikel belegt sein.

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Prozessschritt vor Produktname

In der Fleischverarbeitung erfüllt nicht jede Verpackung dieselbe Funktion. Kistenbeutel trennen Ware und Behälter. Frischhaltefolie deckt Produkte oder Gefäße ab. Verpackungspapier wird an der Theke zum Einschlagen verwendet. Tragetaschen transportieren meist bereits verpackte Ware. Diese Funktionen benötigen unterschiedliche Materialien und Nachweise.

Kistensäcke und Abdeckblätter

Der E2-Seitenfaltenbeutel ist mit 65 + 45 × 65 cm und 10 µm angegeben. Das HDPE-Kistenabdeckblatt besitzt 47 × 69 cm und 45 µm. Beide Produkte müssen am vorhandenen Kistenformat und Arbeitsablauf geprüft werden. Die Bezeichnung E2 ist ein Anwendungshinweis, keine universelle Passgarantie für jede Kiste oder Stapelweise.

Frischhaltefolie nach Breite und Entnahme

PE- und PVC-Folien stehen in 30, 45 und 60 cm Breite sowie mit 300 m Lauflänge zur Verfügung. Cutter-Boxen erleichtern das Ablängen direkt am Arbeitsplatz. Perforierte PE-Folien liefern feste Abrisse von 30 × 30, 36 × 36 oder 45 × 45 cm. Die Auswahl hängt von Behälter, Produkt, Taktzeit und Kontaktbedingungen ab.

Wachspapier und Frischpackpapier an der Theke

Wachspapier wird mit 58–60 g/m² geführt, Frischpackpapier mit 35 oder 60 g/m². Formate reichen bis 37 × 50 cm. Grammatur und Format beeinflussen Handling und Materialbedarf, sagen aber allein nichts über Fett- oder Feuchtebarriere aus. Der konkrete Papieraufbau muss zur Ware und vorgesehenen Lagerzeit passen.

Lebensmittelkontakt, Rückverfolgbarkeit und Freigabe

Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen Stoffe nicht in unzulässigen Mengen auf Lebensmittel übertragen und deren Geruch oder Geschmack nicht unvertretbar verändern. Für Kunststoff gelten zusätzliche Anforderungen, unter anderem zu Migration und zugelassenen Stoffen. Papier wird anhand der einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen bewertet.

Auditpflichtige Betriebe sollten Spezifikation, Konformitätsunterlagen, Charge und Lieferant eindeutig dokumentieren. Ein BRCGS-Zertifikat eines Herstellers oder Standorts kann Teil der Lieferantenbewertung sein, ersetzt aber nicht die Produktfreigabe für die konkrete Anwendung.

Hygienische Bereitstellung am Arbeitsplatz

Folienrollen und Papierzuschnitte sollten sauber, trocken und vor Kontamination geschützt gelagert werden. Entnahmestellen müssen so angeordnet sein, dass Mitarbeitende nicht unnötig Kontaktflächen berühren. Geöffnete Kartons und Rollen werden gegen Staub, Spritzwasser und Vermischung mit nicht freigegebenen Materialien geschützt.

Nitrilhandschuhe als ergänzender Artikel

Schwarze Nitrilhandschuhe in S bis XL sind der Branchenansicht zugeordnet. Handschuhe sind keine Verpackung und ersetzen keine Handhygiene. PSA-, Medizinprodukt- oder Lebensmittelkontaktstatus dürfen nur anhand der konkreten Produktkennzeichnung und Unterlagen angegeben werden.

Beschaffung nach Verbrauchsstelle

Für Zerlegung, Vorbereitung, Theke und Ausgabe sollten getrennte Artikelmatrizen angelegt werden. Format, Rolle, Stückzahl, Karton und Freigabestatus werden je Arbeitsplatz dokumentiert. Dadurch sinkt das Risiko, dass ähnliche Folien oder Papiere zwischen Prozessschritten ausgetauscht werden.

Zu den Fachkategorien

Wachspapier und Frischpackpapier stehen unter Verpackungspapier. Rollen und perforierte Abrisse finden Sie in Frischhaltefolien. Kistensäcke und Flachbeutel sind unter Kunststoffbeutel zusammengefasst.